Berufliches Gymnasium

FAQ

Kann ich mit dem Abitur alles studieren?
Ja, das BG endet wie die gymnasiale Obersufe mit der allgemeinen Hochschulreife.

Wann ist Anmeldeschluss?
01.03. über die abgebende Schule.

Was ist, wenn ich mich verspätet anmelde?
Dann nehmen wir Sie auf die Warteliste.

Wann ist die Zusage rechtskräftig?
Wenn das Zeugnis der Klasse 10 die erforlderliche Eingung aufweist.

Habe ich eine Aufnahmegarantie?
Ja, wenn das Halbjahreszeugnis und das Jahreszeugnis die erforderliche Eignung aufweist und die Bewerbung fristgerecht abgegeben wurde.

Was ist, wenn das Zeugnis zum Halbjahr nicht ausreicht für eine vorläufige Aufnahme?
Dann empfehlen wir Ihnen den evtl. Besuch der Fachoberschule, die auch angeboten wird an den BSGG.
Die FOS führt auch zu einem Abschluss, der zum Studium berechtig; die Zulassungsveraussetzungen sind aber geringer als im BG.

Muss ich die 2. Fremdsprache belegen?
Wer in der Mittelstufe durchgängig benoteten Unterricht (4 Jahre) besucht hat, hat keine Fremdsprachenverpflichtung im BG.

Wann bekomne ich weitere Informationen (Einschulung, Klassenbildung etc.)?
Am Elternabend nach den Osterferien.

Kann ich mit meiner Freundin/meinem Freund in die gleiche Klasse?
Wenn Sie die gleiche Fachrichtung gewählt haben, können Sie mit Abgabe des Zeugnisses einen Wunsch abgeben, der von beiden unterschrieben sein muss.
(In dem Kurssystem ab der 12 begegnet man sich ohnehin immer wieder jahrgangsübergreifend.)

Kann ich die Schule nach Klasse 12 verlassen?
Ja, dann verzichtet man jedoch auf den Schulabschluss der allgemeinen Hochschulreife.
Unter bestimmten Voraussetzungen genügen die 12 Schuljahre für den schulischen Teil der Fachhochschulreife,
soferen anschließend den praktische Teil absolviert wird (Berufsausbildung und Praktikum).

Welche Rolle hat die Schule während des praktischen Teils für die Fachhochschulreife?
Keine, Sie sind dann nicht mehr Schüler*in der Schule.

Informationsfilme zum Beruflichen Gymnasium

Fachrichtungen

Zielsetzung

Ausgehend vom Mittleren Abschluss führt das Berufliche Gymnasium in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Im Unterricht wird eine fachlich fundierte allgemeine und wissenschaftspropädeutische Bildung vermittelt. Im Mittelpunkt steht die Studier- und Berufsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Abschluss und Berechtigungen

Die allgemeine Hochschulreife ermöglicht den Zugang zu

  • allen Studiengängen an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen,
  • qualifizierten Funktionen in Technik, Wirtschaft und Verwaltung.

Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium wird aufgenommen, wer die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erhalten oder einen mittleren Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschluss erworben hat.

In das Berufliche Gymnasium kann mit Mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wer von der abgebenden Schule, in der alle Fächer auf den Mittleren Abschluss ausgerichtet waren, als geeignet für den Übergang beurteilt wurde. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn:

  • die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme erwarten lassen und
  • die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht hat (Fächer mit Leistungsdifferenzierung entsprechend).

Die o.g. Voraussetzungen müssen auch noch am Ende des Schuljahres erfüllt sein.

Weitere Voraussetzungen zur Aufnahme in die Tablet-Klasse entnehmen Sie bitte unserem Flyer.

Auswahlverfahren

Ein Überprüfungsverfahren findet i.d.R. statt, wenn der Schulbesuch länger als ein Jahr unterbrochen wurde oder der Übergang aus einer nicht staatlich anerkannten Ersatzschule oder aus einer ausländischen Schule angestrebt wird.

Unterrichtsangebot

Rahmenstundentafel/Kursanzahl (nach Aufgabenfeldern)

   
 Wochenstunden
in der
 Mindestanzahl der
zu belegenden
Kurse in der
 Einführungsphase Qualifikationsphase
Sprachlich-literarisch-künstlerisch   
Deutsch4 4
Fremdsprachen4 4
Sprachl.-literarische Kurse-- 2 (5)
weitere Fremdsprache (1)
z.B. Spanisch/Französisch
(4) (4)
Gesellschaftswissenschaftlich   
Politk und Wirtschaft2 2
Geschichte2 4
Religion/Ethik2 4
Umweltökonomie (7)3 4
Wirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftslehre5 4+1 (6)
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch   
Mathematik4 4
Physik2 4 (8)
Chemie2 4 (8)
Biologie2 (3) 4 (8)
Gesundheitslehre (9)5 4+1 (6)
Präventionsstrategien im Gesundheitsbereich (9)2 --
Technikwissenschaften (4)4 4+1 (6)
Technologie (4)4 4
Technische Kommunikation (4)2 --
Umwelttechnik (7)5 4+1 (6)
Umwelttechnologie (7)2 --
Rechnungswesen (2)2 2
Datenverarbeitung (2)3 2
    
Sport2 4

1) weitere verbindliche Fremdsprache:
- Klasse 7 (6) bis 10 (9) belegt: keine Unterrichtsverpflichtung mehr
- Klasse 9 (8) und 10 (9) belegt: nur noch Unterricht in der Einführungsphase
- kein Unterricht bisher: Unterrichtsverpflichtung bis zum Abitur
2) nur in Fachrichtung Wirtschaft
3) wenn Biologie als einzige Naturwissenschaft in der Qualifikationsphase fortgesetzt werden soll
4) nur Schwerpunkt Technische Informatik
5) alternativ im Einzelfall auch PoWi od. ReWe od. DV einbringbar
6) ergänzende Grundkurse
7) nur Schwerpunkt Umwelttechnik
8) eine der drei Naturwissenschaften Chemie, Physik, Biologie
9) nur Schwerpunkt Gesundheit

Ausbildungsorganisation

Einführungsphase

Der Unterricht der einjährigen Einführungsphase erfolgt grundsätzlich im Klassenverband. In der gewählten Fachrichtung werden 10 Wochenstunden im fachrichtungsbezogenen Unterricht (z.B. Technikwissenschaft, Technologie, Technisches Zeichnen) erteilt. Für die allgemein bildenden Fächer kommen i.d.R. weitere 24 Wochenstunden hinzu.

Qualifikationsphase

In der zweijährigen Qualifikationsphase werden die Schülerinnen und Schüler in Grund- und in Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse sind 2- oder 3-stündig und vermitteln grundlegende Kenntnisse und Einsichten in fachliche Zusammenhänge. Leistungskurse sind 5- oder 6-stündig und führen zu erweiterten Kenntnissen und zu einem vertieften Verständnis von Sachverhalten und übergreifenden Zusammenhängen.

Prüfungen

Die Ausbildung endet mit der Abiturprüfung. In drei Fächern findet eine schriftliche, im vierten Fach eine mündliche Prüfung und im fünften Fach eine Präsentation oder eine mündliche Prüfung oder eine besondere Lernleistung statt. Die beiden gewählten Leistungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer; eines dieser Fächer ist das Leistungsfach der gewählten beruflichen Fachrichtung.

Anmeldung

Anmeldeschluss ist der 1. März. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in begründeten Einzelfällen möglich.

Anmeldeformulare liegen in den abgebenden Schulen, im Sekretariat unserer Schule zur Mitnahme bereit oder stehen zum Herunterladen auf unserer Homepage.

Downloads

Sollten Sie zusätzliche Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Wir sind gerne bereit Sie dort weitergehend zu informieren und zu beraten.

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