Bankkaufmann/ Bankkauffrau

Allgemeine Beschreibung

Bankkaufleute haben interessante Aufgaben. Sie beraten Kunden in allen Fragen rund ums Geld.

Dies sind typische Tätigkeiten:

  • Sie eröffnen Konten, informieren über Kontoführung Zahlungsverkehr und Onlinebanking.
  • Sie wickeln Kundenaufträge im in- und ausländischen Zahlungsverkehr ab.
  • Sie weisen auf die verschiedenen Möglichkeiten der Geldanlage hin (z. B. Aktien oder Anleihen).
  • Sie informieren über die Altersvorsorge.
  • Sie bearbeiten Privat- und Firmenkredite, wobei sie die Kreditwürdigkeit der Kunden beurteilen.
  • Sie erstellen ganzheitliche Finanzkonzepte.
  • Weiterhin können sie Marketingaktionen planen.
  • Sie kalkulieren Bankprodukte.

Viele weitere Tätigkeiten sind in diesem vielfältigen Berufsbild möglich.

Organisation des Berufsschulunterrichts

Schwerpunktmäßig werden berufsbezogene Inhalte in 13 Lernfeldern unterrichtet, aber auch allgemeinbildende Fächer, wie Deutsch und Politik- und Wirtschaft sind in der Berufsschule von Bedeutung.

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau

LernfelderZeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.Titel1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten80  
2Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln80  
3Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln60  
4Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten40  
5Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen60  
6Marktmodelle anwenden 40 
7Werteströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren 60 
8Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten 120 
9Baufinanzierungen abschließen 60 
10Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen  80
11Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern  80
12Kunden über Produkte der Vorsorge und Absiche- rung informieren  60
13Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen  60
Summen: insgesamt 880 Stunden320280280

Prüfungsanforderungen

Übersicht: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau

 PrüfungsbereichDauerPrüfungsverfahrenGewichtung
Teil 1
(viertes Ausbildungshalbjahr)
Konten führen und Anschaffungen finanzieren90 Minutenschriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben20 %
Teil 2
(am Ende der Ausbildung)
Vermögen aufbauen und Risiken absichern90 Minutenschriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben20 %
Finanzierungsvorhaben begleiten90 Minutenschriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben20 %
Wirtschafts- und Sozialkunde60 Minutenschriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben10 %
Kunden beraten30 MinutenGesprächssimulation30 %

Anforderung für das Bestehen der Abschlussprüfung (Bestehensregelung)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
  2. im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  3. in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Ansprechpartner/innen

Sie haben Fragen zu diesem Ausbildungsberuf? Unsere folgenden Ansprechpartner/innen stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung:

Herr Studiendirekor Dieter Wilhelm (Bereichsleitung 3 / Berufsschule)

Frau Oberstudienrätin Anja Eckhardt

Weitere Informationen

  • Bankkaufleute-19-12-13-EL.pdfRahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau vom 13.12.2019622 KB
  • Bankkaufmann_2020.pdfVerordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleuteausbildungsverordnung – BankkflAusbV) vom 5. Februar 202074 KB
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