Bankkaufmann/ Bankkauffrau
Allgemeine Beschreibung
Bankkaufleute haben interessante Aufgaben. Sie beraten Kunden in allen Fragen rund ums Geld.
Dies sind typische Tätigkeiten:
- Sie eröffnen Konten, informieren über Kontoführung Zahlungsverkehr und Onlinebanking.
- Sie wickeln Kundenaufträge im in- und ausländischen Zahlungsverkehr ab.
- Sie weisen auf die verschiedenen Möglichkeiten der Geldanlage hin (z. B. Aktien oder Anleihen).
- Sie informieren über die Altersvorsorge.
- Sie bearbeiten Privat- und Firmenkredite, wobei sie die Kreditwürdigkeit der Kunden beurteilen.
- Sie erstellen ganzheitliche Finanzkonzepte.
- Weiterhin können sie Marketingaktionen planen.
- Sie kalkulieren Bankprodukte.
Viele weitere Tätigkeiten sind in diesem vielfältigen Berufsbild möglich.
Organisation des Berufsschulunterrichts
Schwerpunktmäßig werden berufsbezogene Inhalte in 13 Lernfeldern unterrichtet, aber auch allgemeinbildende Fächer, wie Deutsch und Politik- und Wirtschaft sind in der Berufsschule von Bedeutung.
Lernfelder | Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | |||
Nr. | Titel | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten | 80 | ||
2 | Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln | 80 | ||
3 | Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln | 60 | ||
4 | Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten | 40 | ||
5 | Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen | 60 | ||
6 | Marktmodelle anwenden | 40 | ||
7 | Werteströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren | 60 | ||
8 | Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten | 120 | ||
9 | Baufinanzierungen abschließen | 60 | ||
10 | Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen | 80 | ||
11 | Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern | 80 | ||
12 | Kunden über Produkte der Vorsorge und Absiche- rung informieren | 60 | ||
13 | Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen | 60 | ||
Summen: insgesamt 880 Stunden | 320 | 280 | 280 |
Prüfungsanforderungen
Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsverfahren | Gewichtung | |
Teil 1 (viertes Ausbildungshalbjahr) | Konten führen und Anschaffungen finanzieren | 90 Minuten | schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben | 20 % |
Teil 2 (am Ende der Ausbildung) | Vermögen aufbauen und Risiken absichern | 90 Minuten | schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben | 20 % |
Finanzierungsvorhaben begleiten | 90 Minuten | schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben | 20 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben | 10 % | |
Kunden beraten | 30 Minuten | Gesprächssimulation | 30 % |
Anforderung für das Bestehen der Abschlussprüfung (Bestehensregelung)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
- in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Ansprechpartner/innen
Sie haben Fragen zu diesem Ausbildungsberuf? Unsere folgenden Ansprechpartner/innen stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herr Studiendirekor Dieter Wilhelm (Bereichsleitung 3 / Berufsschule)
Frau Oberstudienrätin Anja Eckhardt
Weitere Informationen
- Bankkaufleute-19-12-13-EL.pdfRahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau vom 13.12.2019622 KB
- Bankkaufmann_2020.pdfVerordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleuteausbildungsverordnung – BankkflAusbV) vom 5. Februar 202074 KB