Gerüstbauer/in

Allgemeine Beschreibung

Wie viele Handwerksberufe leidet auch das Gerüstbauhandwerk unter Nachwuchssorgen. Die Baubranche boomt, die Nachfrage nach qualifizierten Gesellen ist groß, aber: Es fehlt der Nachwuchs, es fehlen die Auszubildenden.

Die Bundesinnung für das Gerüstbauhandwerk hat gemeinsam mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eine Ausbildungsinitiative gestartet, um den Beruf des Gerüstbauers einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen und so vielleicht den einen oder den anderen geeigneten Bewerber für eine Ausbildung zu begeistern und gewinnen zu können.

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen arbeiten in Gerüstbaufirmen auf der Baustelle (innen oder außerhalb von Gebäuden) oder in der Industrie und erstellen die in „Tätigkeitsschwerpunkte“ beschriebenen Gerüste.

Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  6. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
  7. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
  8. Bearbeiten von Werkstoffen,
  9. Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  10. Durchführen von Vermessungsarbeiten,
  11. Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen,
  12. Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit,
  13. Verankern von Gerüsten,
  14. Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten,
  15. Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung,
  16. Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge,
  17. Bauen von Hängegerüsten,
  18. Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen,
  19. Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen,
  20. qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.

Organisation des Berufsschulunterrichts

Die Gerüstbauer/innen haben einen Anteil an der Gesamtschülerzahl der Beruflichen Schule Groß-Gerau von ca. 10%. Diese kommen aus der ganzen Bundesrepublik Deutschland gemäß KMK-Konferenz zu uns nach GG zum Berufsschulunterricht. Jede Klassenstufe hat ist im Jahr zwischen 12 und 13 Wochen bei uns.

Es gibt 3 Gerüstbau-Standorte (GG mit Frankfurt, Dortmund, Berlin Bernau), wo die Gerüstbauausbildung stattfindet. In allen 3 Standorten wird der gleiche Unterrichtsstoff vermittelt und am gleichen Tag die Prüfungen abgehalten.

Auch wenn die Betriebe nicht regional vertreten sind, besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen der Schule.

Für alle Schüler des Gerüstbaus haben wir 3 Fachbücher und ergänzend dazu Lernhefte erstellt, die als Grundlage des Unterrichts verwendet werden. Diese und alle anderen Unterrichtsmaterialien wie z. B. TR, Lineale, Bleistifte, Geo-Dreieck, Papier …) wird allen Schülern zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden wir finanziell und tatkräftig durch die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes mit dem Vorstand Herrn Dr. Häusele und seinen Mitarbeitern.

Auch übernimmt die SOKA die kompletten Fahrkosten der Schüler und deren Unterbringungs- und Verpflegungskosten während der Ülu- und Berufsschulzeit. Ohne diese Förderung wäre eine solche qualifizierte Ausbildung nicht möglich.

Der Unterricht findet im Blockunterricht statt. In diesen Wochen werden die Schüler nach dem gültigen Rahmenlehrplan vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz) täglich 8 Stunden und freitags 4 Stunden, aufgrund der langen Heimfahrten, unterrichtet. Neben der Fachtheorie werden die Fächer Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde, Ethik und Stütz- und Förderunterricht erteilt.

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Gerüstbauer und Gerüstbauerin

LernfelderZeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.Titel1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1Einrichten einer Baustelle40  
2Einrüsten eines Wohnhauses80  
3Einrüsten eines Mehrfamilienhauses100  
4Bauen eines Reklamegerüstturmes40  
5Einrüsten eines Umspannwerkes20  
6Einrüsten einer Werkhalle 60 
7Herstellen eines Traggerüstes 60 
8Einrüsten einer Hallendecke 40 
9Bauen eines Hängegerüstes 40 
10Einrüsten eines Turmes 40 
11Bauen einer Tribüne 40 
12Bauen einer Wetterschutzhalle  20
13Herstellen eines Lehrgerüstes  80
14Einrüsten eines gegliederten Bauwerks  60
15Einrüsten eines Fachwerkhauses  40
16Bauen einer Fußgängerbehelfsbrücke  80
 Summe (insgesamt 840)280280280

Digitalisierung im Gerüstbau

Die Digitalisierung hat auch im Gerüstbau Einzug gehalten. Dies wird durch die Anwendung von verschiedener Software unterstützt. Neben der durchgeführten Online-Beschulung trägt der Bereich Gerüstbau zum Trend dieser Entwicklung Rechnung.

Überbetriebliche Ausbildung

Zur schulischen und betrieblichen Ausbildung kommen im Handwerk noch die überbetrieb-lichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) im Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Weiterstadt.

Prüfungsanforderungen

Für die Teilnahme an der Gesellenprüfung muss u.a. eine Zwischenprüfung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis absolviert sein.

  • Zwischenprüfung am Ende des 2. Lehrjahres
  • Gesellenprüfung am Ende des 3. Lehrjahres

Die Gesellenprüfung (GP) findet i. d. R. zeitlich versetzt statt, beginnend mit der Theorieprüfung im vorletzten Unterrichtsblock im 3. Ausbildungsjahr. Die praktische Gesellenprüfung findet zeitversetzt im BTZ Weiterstadt in der letzten Schulwoche statt. Die Gesellenprüfung ist wie folgt aufgebaut.

Theoretische Gesellenprüfung

 

Gewichtung

Zeitvorgabe

Politik (Wirtschafts- und Sozialkunde)

20%

  30 min

Teil 1 (Arbeits-, Schutz- und Traggerüste)

40%

135 min

Teil 2 (Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplattformen)

40%

135 min

Praktische Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens neun Stunden zwei praktische Aufgaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:

  1. Einrüsten eines Bauwerks oder Bauwerkteiles einschließlich Abbauen des Gerüstes und Lagern der Gerüstbauteile oder Inbetriebnahme eines Lastenaufzuges einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung
  2. Auf- und Abbauen einer Gerüstbausonderkonstruktion oder Auf- und Abbauen eines Traggerüstes aus Rüststützen und Rüstbindern

Ansprechpartner

Herr Christoph Krekel (Bereichsleiter Berufsschule Technik)

Herr Klaus Waidhas (Fachbereichskoordination Gerüstbau)

  • RLP_Gerustbauer.pdfRahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Gerüstbauer/Gerüstbauerin vom 14.04.200088 KB
  • VO_Geruestbauer_2000.pdfVerordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin vom 26. Mai 200072 KB
Diese Seite empfehlen: