Fachoberschule
Die Fachoberschule - eine Einführung
Fachrichtungen
- Technik
- Informationstechnik
- Modular
- Informationstechnik / Wirtschaft
- Wirtschaft
- Wirtschaft und Verwaltung
- Gesundheit
- Gesundheit
Organisationsformen
Organisationsform A: zweijährig (Ausbildungsabschnitte I und II)
Organisationsform B: einjährig (Ausbildungsabschnitt II)
Zielsetzung
Ausgehend vom mittleren Abschluss führt die Fachoberschule zur allgemeinen Fachhochschulreife. Der Unterricht vermittelt wissenschaftliche und fachrichtungsverbindende Arbeitsmethoden und Fähigkeiten für das Hochschulstudium und hat somit propädeutischen Charakter. Im Unterricht werden eine breite Allgemeinbildung, eine anspruchsvolle fachtheoretische Bildung vermittelt und die Fähigkeit für ein lebenslanges Lernen gefördert. Im Mittelpunkt steht die Studier- und Berufsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Abschluss und Berechtigungen
Die allgemeine Fachhochschulreife ermöglicht den Zugang zu
- allen Studiengängen an einer Hochschule,
- Bachelor- und Master-Studiengängen (gegliederte Studiengänge) an Universitäten,
- mittleren und gehobenen Funktionen in Technik, Wirtschaft und Verwaltung.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
Organisationsform A
- den mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie keine Leistung schlechter als ausreichend oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe oder einen qualifizierenden Realschulabschluss.
- Bei Erwerb des mittleren Abschlusses an einer Gesamtschule mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung gilt für die o. g. Fächer: In den jeweils unteren Kursen bei Fächern mit einer Differenzierung auf zwei oder drei Anspruchsebenen müssen die Leistungen mindestens befriedigend (3,0) sein.
- dessen bisherige Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule in einem schriftlichen Gutachten für geeignet gehalten wird, das Ziel der Fachoberschule zu erreichen,
- die schriftliche Zusage des Betriebes, dass die fachpraktische Ausbildung sichergestellt ist (betriebliches Praktikum im ersten Ausbildungsabschnitt),
- eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder eine Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule,
- eine Erklärung darüber, ob und ggf. wann und wo bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
Organisationsform B
Gleiche Leistungsvoraussetzungen wie oben, dazu noch Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder einer ähnlichen Qualifikation. Nicht hinreichende Noten im mittleren Abschluss können mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule und einer Gesamtnote von mindestens 3,0 ersetzt werden.
In die Fachoberschule Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer den angestrebten Abschluss innerhalb der maximalen Verweildauer von zwei Jahren erreichen kann und die o. g. Nachweise erbringt.
Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn bereits zweimal erfolglos eine Abschlussprüfung an einer Fachobeschule abgelegt worden ist.
Auswahlverfahren
Eine Feststellungsprüfung findet i.d.R. statt, wenn der Schulbesuch länger als ein Jahr unterbrochen wurde oder der Übergang aus einer ausländischen Schule angestrebt wird.
Unterrichtsangebot
Rahmenstundentafel
Wochenstunden | |||
Organisationsform A | Organisationsformen A, B | ||
Ausbildungsabschnitt I | Ausbildungsabschnitt II | ||
Pflichtbereich | |||
Allgemeiner Lernbereich | |||
Deutsch | 2 | 4 | |
Politik und Wirtschaft | 1 | 2 | |
Englisch | 2 | 4 | |
Mathematik | 2 | 4 | |
Naturwissenschaften * | 2 | ||
Religion/Ethik | 2 | ||
Sport | 1 | ||
Beruflicher Lernbereich | |||
Fachrichtung/Schwerpunkt | 4 | 9 | |
Fachpraktische Ausbildung | Betrieb ** | ||
Wahlpflichtbereich | 1 | 3 |
* zwei der Fächer Physik, Chemie, Biologie mit 40 Stunden
** gelenktes betriebliches Praktikum
Ausbildungsorganisation
Im ersten Ausbildungsabschnitt (Form A) findet von Montag bis Mittwoch ein gelenktes betriebliches Praktikum statt. Das Praktikum dauert vom 01.08. bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Einblicke in unterschiedliche betriebliche Bereiche, arbeiten in typischen Arbeitsabläufen mit und lernen vielfältige Arbeitsmethoden kennen. Bei der Suche nach einem Praktikum sind die Agentur für Arbeit und die Schule behilflich. Der Vertrag mit der Praxiseinrichtung ist zusammen mit der Anmeldung zur Fachoberschule über die abgebende Schule an unsere Schule zu schicken.
Wichtiger Hinweis zum Praktikum
Praktikantinnen und Praktikanten, die ein einjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung absolvieren, unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz (MiLoG §22, Abs.1, Pkt.1).
Im zweiten Ausbildungsabschnitt (Organisationsformen A und B) wird entsprechend der Stundentafel Unterricht von Montag bis Freitag erteilt.
Prüfungen
Die Ausbildung in beiden Organisationsformen schließt mit einer schriftlichen und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung ab. Der schriftliche Teil umfasst die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und das Schwerpunktfach. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob und in welchen Fächern mündlich geprüft wird.
Verweildauer
Die Verweildauer in der Fachoberschule Organisationsform A beträgt i. d. R. zwei höchstens vier Jahre, in der Form B i. d. R. ein höchstens zwei Jahre. Hierauf werden alle Halbjahre auch an anderen Fachoberschulen angerechnet, auch wenn diese durch Austritt oder Krankheit verkürzt wurden.
Anmeldung
Anmeldeschluss ist der 31. März. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in begründeten Einzelfällen möglich.
Anmeldeformulare liegen in den abgebenden Schulen und im Sekretariat unserer Schule zur Mitnahme bereit.
Downloads
Sollten Sie zusätzliche Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Wir sind gerne bereit Sie dort weitergehend zu informieren und zu beraten.