Beschwerdemanagement für Lernende an den BSGG
Der Beschwerdeweg
1. Formulierung der Beschwerde
Der/die Beschwerdeführer/in formuliert seine/ihre Beschwerde (Teil 1 des Formulars Beschwerdegrund erfassen)
- Persönliche Daten
- Warum beschwere ich mich?
- Habe ich versucht mit dem Beteiligten/der Beteiligten ein Gespräch zu führen?
2. Wenn keine Lösung gefunden wurde
Der/die Beschwerdeführer/in füllt den zweiten Teil des Formulars Beschwerdegrund erfassen aus:
- Was wünsche ich mir?
- Was soll sich danach ändern?
- Was/Wie kann ich persönlich zur Verbesserung beitragen?
und kontaktiert die Klassen- (KL) bzw. die Verbindungslehrkraft (VL) bzw. eine Vertrauensperson (VP) seiner/ihrer Wahl. Nach der Kontaktaufnahme entscheidet die KL bzw. VL bzw. VP unter Berücksichtigung der Wünsche des/der Beschwerdeführers/-führerin, ob zunächst Einzelgespräche mit den Beschwerdeparteien geführt werden oder ob ein Gespräch zu dritt stattfindet. Das Gespräch wird von der KL bzw. VL bzw. VP moderiert. Nach Bedarf werden Ziel- bzw. Lernvereinbarungen getroffen und in der Akte des/der Schülers/Schülerin abgelegt. Der/die Schüler/in erhält eine Kopie.
3. Wenn weiterhin keine Lösung gefunden wurde
Die KL bzw. VL bzw. VP kontaktiert die Schulleitung und übergibt ihr das ausgefüllte Formular Beschwerdegrund erfassen. Die Schulleitung führt mit den Beschwerdeparteien im Beisein der KL bzw. VL bzw. VP ein Gespräch. Das Gespräch wird von der KL bzw. VL bzw. VP moderiert. Die KL bzw. VL bzw. VP erfasst zusätzlich die Art der Beschwerde unter folgendem Link:
Art der Beschwerde erfassen
Der Erfassungsbogen, indem lediglich die Art der Beschwerde festgehalten wird und der keine Namen enthalten darf, wird von der Leiterin der Steuergruppe verwaltet.
Nach Bedarf werden Ziel- bzw. Lernvereinbarungen getroffen und in der Akte des/der Schülers/Schülerin abgelegt. Der/die Schüler/in erhält eine Kopie.
4. Wenn immer noch keine Lösung gefunden wurde
… muss Hilfe von anderen Institutionen angefordert werden.
Eventuell muss ein juristischer Rat eingeholt werden.
Strafbare Handlungen (z. B. sexuelle Diskriminierung, Körperverletzung, (Cyber-Mobbing) und Vergehen gegen die Dienstordnung werden sofort der Bereichs- bzw. der Schulleitung mitgeteilt.
Der Beschwerdebogen und alle eventuell vorhanden Kopien werden nach Abschluss der Beschwerde durch SL vernichtet.