Sie denken, die Elternarbeit einer Beruflichen Schule sei weniger stark ausgeprägt als an der abgebenden allgemeinbildenden Schule?
Das kann so sein und daran liegen, dass die Berufliche Schule stark mit Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben kooperiert und auch daran, dass viele Schülerinnen und Schüler bereits volljährig sind. Trotzdem braucht auch eine Berufliche Schule die Stimme (und die Vertretung) der Eltern.
Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden oder nur gemeinsam bearbeitet werden können. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Kommen Sie zur Wahl und wirken Sie mit, Sie sind herzlich willkommen!